Was hat sich mit dem Jahreswechsel geändert?
Hier die wichtigsten Änderungen 2024
Ab 01.01.2024 ist der Mindestlohn gestiegen von bis 12,00 € auf nun 12,41 €
Mit der Anpassung des Mindestlohn steigt auch immer parallel die Minijob-Grenze . In 2024 ist diese Grenze von bisher 520,00 € auf 538,00 € gestiegen
Es steigt zudem der Grundfreibetrag auf 11.604,00€ - daher sinkt bei vielen die Lohnsteuer
Die Beitragsbemessungsgrenze der Kranken-/Pflegeversicherung liegt jetzt bei 69.300,00€ Jahreseinkommen. Für die Renten-/Arbeitslosenversicherung liegt die Beitragsbemessungsgrenze nun bei 90.600,00€ Jahreseinkommen.
Um unnötige Rückfragen zu vermeiden sind bei der Zahlung der Sozialversicherung folgende Termine einzuhalten:
29.01.24, 27.02.2024, 26.03.2024, 26.04.2024, 28.05.2024, 26.06.2024, 29.07.2024, 28.08.2024, 26.09.2024, 28.10.2024, 27.11.2024, 23.12.2024
Folgende Abgabetermine sind einzuhalten, wenn Sie Ihre Steuer vom Steuerberater erstellen lassen:
VZ 2022 31.07.2024 VZ 2023 31.05.2025
Erstellen Sie die Steuer selber, müssen Sie folgende Termine einhalten:
VZ 2022 02.10.2023 VZ 2023 02.09.2024
Sollten Sie in diesem Jahr in die Rente gehen, ist für Sie zu beachten, dass Ihr Besteuerungsanteil Ihrer Rente bei 83 %.
Achtung Änderung!!
Ab 2024 sind die anzusetzenden Pauschalen für Verpflegung bei Dienstreisen gestiegen:
An- und Abreisetag 14,00€ Abwesenheit von 24 Std. 28,00€ Abwesenheit ab 8 Std. 14,00€
Seit 2023 gelten neue Beträge für den Sparerpauschbetrag:
Einzelperson 1.000,00€ Ehegatten 2.000,00€
Bitte überprüfen Sie jährlich, ob die bei den Banken hinterlegten Sparerfreibeträge noch stimmen.
Seit 01.01.2024 gelten für Angestellte folgende Sachbezugswerte:
Gestellung Unterkunft/ Whg. 278,00€ Freie Verpflegung 3 Mahlzeiten 313,00€ Freie Verpflegung Mittagessen 124,00€ Freie Verpflegung Abendessen 124,00€ Freie Verpflegung Frühstück 65,00€
Die Angaben sind für eine volljährigen Mitarbeiter in einer abgeschlossenen Wohnung. Darüber hinaus gibt es noch eigene Werte bei minderjährigen Familienangehörigen und Mitarbeitern. Die Unterkunftswerte sind von der Anzahl der Beschäftigten, die in der Unterkunft leben, und den Gegebenheiten der Unterkunft abhängig.
Auch in 2024 bleibt es beim Freibetrag von 110,00€ pro Mitarbeiter.Dieser Betrag gilt für 2 Veranstaltung pro Jahr und beinhaltet alle Kosten der Veranstaltung einschließlich eventueller Zuwendungen pro Mitarbeiter. Sollte der Mitarbeiter seinen Partner mitbringen, wird dieser über den Mitarbeiter berechnet und verdoppelt nicht den Freibetrag. Wird der Freibetrag überschritten oder die Anzahl der Veranstaltungen, ist der übersteigende Anteil als lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn zu sehen. Dieser kann vom Arbeitgeber mit 25% pauschal versteuert werden.
Es gelten auch hier einige Ausnahmen. Wenden Sie sich bitte vor der Veranstaltung an mich, um mögliche ungewollte Folgen zu vermeiden
In den folgenden Videos können Sie noch einige wichtige Informationen zur Kassennachschau und anderen relevanten Themen entnehmen
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